2,4-Dinitrophenylhydrazin (2024)

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote der VWR International GmbH ("VWR"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers eigene Einkaufsbedingungen bzw. anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält, auch wenn VWR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise

Die Preise sind Abgabepreise ohne Mehrwertsteuer und etwaiger Ver­brauchsteuern. Die Preise sind unver­bindlich. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer, etwaiger Verbrauchsteuern und sonstiger Kosten gemäß diesen AGB.

3. Auftragserteilung

Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von VWR vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn VWR die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezi­fikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Angebote sind frei­bleibend.

4. Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 150,- Euro (zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer). Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet VWR eine Abwicklungspauschale in Höhe von 15,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

5. Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle von VWR verlässt. Frachtkosten, ein­schließlich Sonderkosten, gehen zu Lasten des Käufers.

6. Lieferfrist

Die von VWR angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann VWR vom Vertrag zurücktreten.

7. Verpackung

Die Lieferung erfolgt immer inklusive Herstellerverpackung. Weitere Ver­packungen wählt VWR nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehr­kosten, die aufgrund von produkt­spezifischen Besonderheiten oder zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung käufereigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit VWR möglich.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

VWR ist berechtigt, alle für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke erforderlichen personenbezogenen Daten über den Käufer - unter Beachtung der Vor­schriften des Bundesdatenschutz­gesetzes - zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu übermitteln oder sie zu nutzen.

Die Parteien sind zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus verpflichtet. Auf Wunsch einer Partei werden sie einen gesonderten Geheim­haltungsvertrag abschließen.

9. Beanstandungen und Gewährleistung

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaf­fenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten nach Gefahren­übergang unverzüglich nach ihrer Entdeckung VWR anzuzeigen.

Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hin­sichtlich Beschaffenheit und Menge - als vom Käufer akzeptiert. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von VWR zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware - nach Wahl von VWR - umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt VWR dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig bean­standeten Fehlmengen hat VWR die Wahl zwischen Nachlieferung oder ent­sprechender Gutschrift. Für eventuelle Schadensersatzansprüche gilt § 10.

Hinsichtlich Garantie- und/oder Kulanz­leistungen orientieret sich VWR an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller.

10. Haftung

VWR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VWR bei Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Pflicht, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, auf Ersatz des Schadens, der voraussehbar und typisch war. Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgan­genen Gewinns und Mangelfolge­schäden, ist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Haftung für Personen­schäden und nach dem Produkt­haftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag bei VWR eingegangen ist.

Bei Zahlungsverzug ist VWR berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. VWR ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.

Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Auf­rechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Geräterücknahme

Sofern es sich beim Käufer um einen gewerblich tätigen Endkunden handelt, nimmt VWR die nach dem 13.08.2005 an diesen verkaufte Geräte nach Nutzungsbeendigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurück und entsorgt diese ordnungsgemäß. Der Endkunde hat jedoch die anfallenden Rücklieferungs- und Entsorgungskosten zu übernehmen bzw. VWR zu ersetzen. Über die Nutzungsbeendigung hat der Endkunde VWR schriftlich zu informieren.

Der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Endkunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Nutzungsbeendigung. Diese zweijährige Frist beginnt frühestens mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des Endkunden über die Nutzungsbeendigung bei VWR.

Für den Fall, dass der Käufer ein Händler ist, hat dieser seinem Kunden – sofern dieser ebenfalls gewerblich tätig ist – die Verpflichtung aufzuerlegen, dass der Kunde des Käufers das Gerät nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Unterlässt der Käufer dies, so hat er selbst die von VWR gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. VWR empfiehlt dem Händler, dafür Sorge zu tragen, dass die Verjährung seines Anspruches gegen seinen Kunden auf kosten­pflichtige Entsorgung erst nach Beendigung der Nutzung zu laufen beginnt.

13. Dekontaminationserklärung des Käufers

Geräte oder andere Materialien, die an VWR übergeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom Letztanwender dekontaminiert werden. Die Dekonta­mination wird durch eine Dekon­taminationsbescheinigung bestätigt. die der Ware beigefügt wird.

Für Schäden jedweder Art, die aus einer fehlenden Reinigung und/oder Dekon­tamination entstehen, haftet der Käufer bzw. der Letztanwender in vollem Umfang.

Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlassung weiter­zugeben.

Für die Rückgabe von Mehrweg­verpackungen gilt ausschließlich § 19.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle von VWR gelieferten Waren bleiben Eigentum von VWR, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat.

Bei der Verarbeitung der von VWR gelieferten Waren durch den Käufer erwirbt VWR Miteigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen VWR Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von VWR an den verkauften Waren zur Sicherung an VWR ab. Der Käufer hat VWR jede Beeinträchtigung ihrer Rechte an der in ihrem Miteigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber VWR nicht in vollem Umfang nach, muss er auf Verlangen die Ware an VWR herausgeben, ohne dass VWR vom Vertrag zurücktritt.

15. Unverbindliche Beratung

VWR berät ihre Käufer anwendungs­technisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von VWR entbinden die Käufer nicht von dem Erfordernis, die Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

16. Produktverwendung

Die von VWR gelieferten Produkte sind unter Beachtung der Vorgaben in den Dokumentationen und Spezifikationen des Herstellers zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung liegt allein in der Verantwortung des Käufers. Dennoch darf VWR einige Produkte (z. B. Wirkstoffe) nicht verkaufen, da VWR als Händler die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Vorgaben der EU-Richtlinien für GMP im Bereich menschlicher und tierischer Arzneimittel) nicht erfüllen kann.

Die von VWR gelieferten Produkte können daher nicht als Wirkstoffe in der Human- oder Tiermedizin eingesetzt werden. Vor einer beabsichtigten Verwendung als pharmazeutische, kosmetische und Lebensmittel-Zusätze, als landwirtschaftliche Hilfsstoffe, als Pestizide oder für den Hausgebrauch ist die lokale Verkaufsorganisation von VWR zu kontaktieren.

Käufer, die beabsichtigen, Produkte für pharmazeutische, kosmetische, Lebens­mittel- oder sonstige Zwecke einzusetzen, müssen ihre eigenen Risikobeurteilungen durchführen und sicherstellen, dass sie in Überein­stimmung mit den lokalen gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben (z. B. der Europäischen Pharmakopöe) handeln.

In keinem Fall kann VWR haftbar gemacht werden, wenn der Käufer ein Produkt für einen nicht vorgesehenen Verwendungszweck einsetzt.

Zudem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die maßgeblichen gesundheits- und sicher­heitsrelevanten sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften einzuhalten und die dafür erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit und bei der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Verwendung der Produkte zu veranlassen.

17. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Überein­kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Verpflichtungen von VWR ist der Sitz ihrer jeweiligen Niederlassung bzw. der Nebenstelle der jeweiligen Niederlassung, von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist Ismaning.

19. Pfandsystem

Mehrwegverpackungen oder -behälter ("Mehrwegverpackungen") bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers und werden dem Käufer nur leihweise überlassen.

VWR behält sich das Recht vor, für die Überlassung von Mehrwegverpackungen einen Pfandbetrag zu erheben. Die Höhe richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Vorlieferanten. Der Pfand­betrag wird bei Rückgabe unversehrter, restentleerter und frachtfrei zurück­gesendeter Mehrwegverpackungen voll­ständig erstattet.

Für den Fall, dass die Mehrweg­verpackung nicht oder beschädigt zurückgegeben und/oder vom Käufer zweckentfremdet wird, verliert der Käufer seinen Anspruch auf Rückerstattung des Pfandbetrages. Entstehen VWR aufgrund nicht restentleerter oder zweckentfremdeter Mehrwegverpackungen Reinigungs- oder Entsorgungskosten, so hat der Käufer VWR diese zu ersetzen.

20. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Darmstadt ausschließlicher Gerichts­stand.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirk­sam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

VWR International GmbH, Darmstadt
Handelsregister Darmstadt, HRB 7359

Stand: Februar 2016

2,4-Dinitrophenylhydrazin (2024)

FAQs

What is a positive result of 2,4-dinitrophenylhydrazine test? ›

A positive 2,4-DNP test means that your unknown contains either an aldehyde or ketone, while a negative test tells you that it doesn't. It's actually the hydrazine group that reacts with the aldehyde or ketone, producing a positive test.

Why doesn't glucose give a 2,4-DNP test? ›

Glucose does not have an open chain structure and hence it does not have a free − C H O group. Actually − C H O group combines with C 5 − O H to form a hemiacetal ring which is a six-membered oxide ring. Thus glucose largely (99%) exists in the cyclic hemiacetal form and so it does not give 2 , 4 − D N P test.

Can a 2,4-dinitrophenylhydrazine reagent distinguish between an aldehyde and a ketone? ›

2,4-dinitrophenylhydrazine can be used as a method for identifying aldehydes and ketones – the 2,4-dinitrophenylhydrazone formed is a solid that can be purified and its melting point determined. Comparison of the melting point with a table of known values could identify the aldehyde or ketone.

What gives precipitate with 2,4-dinitrophenylhydrazine? ›

Complete answer: Both aldehydes and ketones react with 2,4 – Dinitrophenyl Hydrazine to form yellow, orange, or reddish-orange precipitates, while any other functional group would not react with the reagent. An aqueous solution of 2,4 – Dinitrophenyl Hydrazine is also known as the “Brady's Reagent”.

What change signals a positive 2,4-DNP test result? ›

This solution is used to detect ketones and aldehydes. A positive test is signalled by the formation of a yellow, orange or red precipitate of the dinitrophenylhydrazone. Aromatic carbonyls give red precipitates whereas aliphatic carbonyls give more yellow color.

What are the results of the DNPH test? ›

During this simple test, if an aldehyde or ketone is present a yellow, the orange or reddish-orange precipitate of the dinitrophenylhydrazine appears. A positive result is signaled by a yellow precipitate, for aliphatic carbonyls, and red to orange precipitate, for aromatic carbonyls.

What does 2,4-dinitrophenylhydrazine not react with? ›

An organic compound C3H6O does not give a precipitate with 2,4‑Dinitrophenyl hydrazine reagent and does not react with metallic sodium.

Which of the following can respond to 2,4-DNP test? ›

Hence 2,4-DNP test is given both by aldehydes and ketones.

What can the 2,4-DNP test be used to identify? ›

Hence, option A is correct. 2 , 4 - DNP test can be used to identify aldehydes.

What is 2,4-dinitrophenylhydrazine the preferred reagent for identification of? ›

2,4-dinitrophenylhydrazine (DNPH) is a compound that is used to extract and identify carbonyl species in lipids, specifically those derived from hydroperoxide groups in lipid molecules. It is commonly used in HPLC-based analysis to detect fatty acids involved in peroxidation.

Does glucose give a DNP test? ›

(A)Although, glucose in its open chain structure contains a free aldehydic group yet it does not give 2,4-DNP test, a characteristic reaction of aldehydes, i.e. -CHO groups. This is because glucose actually exists in the cyclic hemiacetal form with only a small amount of the open chain form in equilibrium.

What happens when ketone reacts with 2,4-DNPH? ›

Note: 2,4 DNP is generally used to detect the carbonyl functionality of ketone or aldehyde groups. Formation of a yellow, orange or red precipitate gives the signals of positivity of the test and if the carbonyl compound is aromatic then precipitate will be red and if aliphatic then precipitate will be of yellow color.

Does alcohol react with 2,4-dinitrophenylhydrazine? ›

2,4-Dinitrophenylhydrazine: Aldehydes and ketones react with 2,4-dinitrophenylhydrazine reagent to form yellow, orange, or reddish-orange precipitates, whereas alcohols do not react. Formation of a precipitate therefore indicates the presence of an aldehyde or ketone.

How to prepare 2,4-dinitrophenylhydrazine test solution? ›

To prepare 25 cm3 of solution of dinitrophenylhydrazine (2,4-DNPH)
  • Add 0.5 g of 2,4-DNPH to about 12–13 cm3 of 85% phosphoric(v) acid. ...
  • Stir until the 2,4-DNPH has completely dissolved in the acid before moving on to Step 3. ...
  • Once the 2,4-DNPH has dissolved, make up to a total volume of 25 cm3 with ethanol (or IDA).

Does acetone react with 2,4-dinitrophenylhydrazine? ›

The reaction of 2,4-dinitrophenylhydrazine (2,4-DNPH) and acetone in the presence of acid leads to the formation of acetone 2,4-dinitrophenylhydrazone as shown in the equation below. When acetone is treated with 2,4-dinitrophenyl hydrazine.

What does a positive Tollens test indicate? ›

What color is a positive tollens test? The formation of a dark grey precipitate or silver mirror on the bottom and sides of the test tube indicates a positive result, which means that the given sample contains reducing sugars/ aldoses.

What types of compounds will give a positive DNPH test? ›

2,4-DNPH (Brady's) Test

Most aldehydes or ketones will react with the orange reagent to give a red, orange, or yellow precipitate. Esters and other carbonyl compounds are generally not reactive enough to give a positive result for this test.

What color is a negative 2,4-DNP test? ›

A positive 2,4-DNP test appears as a yellowish precipitate. A negative 2,4-DNP test appears as an orange solution.

What is the positive result for Brady's reagent? ›

Add either a few drops of the aldehyde or ketone, or possibly a solution of the aldehyde or ketone in methanol, to the Brady's reagent. A bright orange or yellow precipitate shows the presence of the carbon-oxygen double bond in an aldehyde or ketone. This is the simplest test for an aldehyde or ketone.

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Author: Catherine Tremblay

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Name: Catherine Tremblay

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Job: International Administration Supervisor

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